Garantieverlängerung

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Skoda Hilfe » 0800 - 44 24 24 4

Garantieverlängerung1 – einfach gemacht

Sie genießen die Zeit während der Laufzeit der Herstellergarantie? Was passiert danach?
Wir haben für Sie die Lösung.

Mit der Garantieverlängerung sind Sie stets auf der sicheren Seite. Sie können sich somit für bis zu drei weitere Jahre einen umfangreichen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Denn diese Leistungen entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie – das macht die Sache ebenso umfassend wie auch einfach.

Einfach erklärt


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Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Fester monatlicher Betrag über die gewählte Laufzeit – bis zu drei Jahre

  • Durchführung der Garantiearbeiten nach Herstellervorgaben in unseren Vertragswerkstätten.

  • Zusatzargument bei Fahrzeugverkauf – denn die Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden (nicht bei gewerblichen Wiederverkäufer)

  • Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht der Vertrag automatisch in eine einjährige Funktionsgarantie über

  • Direkt online Ihren monatlichen Beitrag erfahren (optional auch als Einmalzahlung) und abschließen

So geht´s:

  • Wählen Sie unten Ihre Marke und den Standort aus.

  • Klicken Sie auf „Los geht´s“.

  • Sie gelangen zu Ihrem persönlichen Beitragsrechner, der Ihnen direkt einen Beitrag anzeigt.

  • Einfach online abschließen.

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1 Versicherung vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Versicherungsleistungen durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

EINE GESELLSCHAFT DER

VGRD Gruppe

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